Kurier-Chef blitzt mit einem Antrag gegen die Tageszeitung ÖSTERREICH vor dem Straflandesgericht Wien ab
Wien (OTS) - "Österreich" berichtete am 18. September 2011
darüber, dass die Brandstätter zurechenbare PR-Agentur Brandstätter
Business Communications PR-Beratungsleistungen für die ÖBB, Ernst
Strasser und den ehemaligen kasachischen Botschafter in Österreich,
Dr. Rakhat Aliyev, erbracht hat. Prompt begehrte Brandstätter eine
Gegendarstellung. Die Behauptung sei falsch, er habe Aliyev nie
beraten. In der heutigen Verhandlung vor dem Straflandesgericht Wien
stellte sich heraus, dass die Brandstätter Business Communications
Aliyev sehr wohl beriet und zwar über seinen damaligen
Strafverteidiger Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter.
Dementsprechend fiel das Urteil zu Gunsten von "Österreich" aus. Der
Richter vertrat die Meinung, dass das Beweisverfahren ergab, dass die
begehrte Gegendarstellung unwahr sei, da tatsächlich PR-Beratung an
Aliyev geleistet wurde, bevor Brandstätter Kurier-Chefredakteur
wurde. Dass der ehemalige Strafverteidiger im Kommunikationsfluss
zwischengeschaltet war, könne an diesem Ergebnis nichts ändern.
Im befristeten Gegendarstellungsverfahren - in dem kein
umfangreicher Zeugenbeweis möglich ist - hatte das Straflandesgericht
zuvor "Österreich" die Veröffentlichung der Gegendarstellung
aufgetragen. Dieses Urteil wurde hiermit aufgehoben. Dr. Helmut
Brandstätter hat somit nicht nur die gesamten Verfahrenskosten zu
bezahlen, sondern auch Einschaltentgelt für die zu Unrecht erwirkte -
auf seinen falschen Angaben beruhende - Gegendarstellung erwirkt. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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