Änderungen beim Jugendbeschäftigungsgesetz bringen für Lehrlinge nur Nachteile
Wien (ÖGB). Die Freude der Wirtschaft, über längere
Beschäftigungszeiten für Jugendliche im Gastgewerbe kann der ÖGB
nicht teilen. Roswitha Bachner, Zentralsekretärin der Gewerkschaft
Hotel-Gastgewerbe-Persönlicher Dienst dazu: "Das ist eine eklatante
Verschlechterung für Lehrlinge. Vorteile hat ausschließlich der
Betrieb."++++
Die Änderungen des Jugendbeschäftigungsgesetzes richten sich
eindeutig gegen Lehrlinge, betonte Bachner. Durch die Verlängerung
der Lehrlings-Nachtarbeit bis 23 Uhr müsse ein Lehrling bei gleich
bleibenden Lohn eine Stunde länger arbeiten. Der Arbeitgeber spare
sich damit Fach- und Hilfskräfte. Das Argument, die
Ausbildungsbereitschaft der Betriebe werde sich damit erhöhen, sei
unglaubwürdig, denn Anreize, Lehrlinge auszubilden gebe es schon
heute ausreichend. Noch nie waren Lehrlinge "so billig" wie heute. Es
sei offensichtliches Ziel der Wirtschaft, den Ausbildungsschutz Stück
für Stück abzubauen, und Lehrlinge als billige und flexible
Arbeitskraft auszunützen.
Bachner bekräftigte neuerlich die Ablehnung der Gewerkschaft zur
Verlängerung der Probezeit sowie der Vorlehre und die Verkürzung der
Behaltefrist. Auch sei die Verwässerung der Ausbildung durch
Einführung einer Schmalspurausbildung im Gang. Dies richte sich gegen
das anerkannte österreichische Berufsausbildungssystem und damit
gegen eine qualitativ hochwertige Ausbildung junger Menschen in
Österreich. (bfm)
ÖGB, 13. Juli 2000
Nr. 616
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