• 23.09.2015, 23:57:59
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Nationalrat nominiert Angela Julcher als neues VfGH-Ersatzmitglied

Opposition hätte sich Hearing gewünscht

Utl.: Opposition hätte sich Hearing gewünscht =

Wien (PK) - Der Nationalrat hat heute zum Schluss seiner Sitzung
Angela Julcher als neues Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs
nominiert. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für einen
entsprechenden Wahlvorschlag der Koalitionsparteien. Julcher ist seit
vier Jahren Richterin am Verwaltungsgerichtshof und war zuvor unter
anderem im Unabhängigen Umweltsenat und im Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramts tätig. Die Opposition bedauerte, dass kein Hearing
durchgeführt wurde, Grüne, NEOS und Team Stronach stimmten in
Anbetracht der Qualifikationen Julchers dem Wahlvorschlag dennoch zu.
Insgesamt haben sich fünf KandidatInnen für die ausgeschriebene
Funktion beworben, darunter zwei Frauen.

In einer kurzen Debatte verwies SPÖ-Verfassungssprecher Peter
Wittmann auf die beeindruckende Biographie Julchers. Er äußerte sich
überdies darüber erfreut, dass Julcher die Frauenquote am
Verfassungsgerichtshof erhöhen wird. Auch ÖVP-Abgeordneter Bernd
Schönegger unterstützte den Wahlvorschlag ausdrücklich, mit einem
Hinweis auf die bedeutende Funktion des Verfassungsgerichtshofs nicht
nur als Hüter der Verfassung, sondern als wichtiger Mittler und
Schiedsrichter in strittigen Fragen.

Die Opposition bedauerte geschlossen, dass zur Erstattung des
Wahlvorschlags kein Hearing abgehalten wurde. Die FPÖ könne Julcher
deshalb weder die Kompetenz für das Amt zusprechen noch absprechen,
sagte Abgeordneter Gernot Darmann.

Seitens der Grünen meinte Abgeordnete Daniela Musiol, die
Koalitionsparteien hätten ihrer Fraktion die Zustimmung zum
vorliegenden Wahlvorschlag wegen der Ablehnung eines Hearings nicht
leicht gemacht. Man habe mit Julcher zwar sicher eine sehr
qualifizierte Frau ausgewählt, die, was die Grünen begrüßten, sowohl
im umweltrechtlichen als auch im fremdenrechtlichen Bereich Expertise
mitbringe, Musiol vermisst aber ein klares und transparentes
Bestellungsverfahren.

Die NEOS haben, wie Abgeordneter Nikolaus Scherak berichtete, selbst
die Initiative ergriffen und Julcher zu einer Anhörung in den Klub
geladen. Dabei habe man sich überzeugt, dass sie eine gute Wahl sei,
sagte er.

Angela Julcher folgt Gabriele Kucsko-Stadlmayer nach, die am 1.
November ihre neue Funktion als Richterin am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg antritt.

Dem Verfassungsgerichtshof gehören neben einem Präsidenten und einem
Vizepräsidenten zwölf weitere Mitglieder sowie sechs Ersatzmitglieder
an, wobei der Nationalrat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und
zwei Ersatzmitglieder hat. Drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied
werden vom Bundesrat, die übrigen sechs Mitglieder und drei
Ersatzmitglieder sowie der VfGH-Präsident und der Vizepräsident von
der Bundesregierung nominiert. Voraussetzung für das Amt eines VfGH-
Richters ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest
zehnjährige einschlägige berufliche Tätigkeit, die von der Regierung
nominierten sechs Mitglieder müssen darüber hinaus ausdrücklich aus
dem Kreis der RichterInnen, VerwaltungsbeamtInnen und
UniversitätsprofessorInnen kommen. Die formale Ernennung der VfGH-
RichterInnen obliegt dem Bundespräsidenten.

Schließlich stimmte der Nationalrat noch über einen
Fristsetzungsantrag der FPÖ ab. Das Anliegen von Abgeordneter
Anneliese Kitzmüller, dem Familienausschuss zur Berichterstattung
über den Antrag 1224/A(E) betreffend Anpassung der Familienbeihilfe
für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten eine
Frist bis zum 13. Oktober 2015 zu setzen, fand keine Mehrheit.

Eine weitere (92.) Sitzung des Nationalrats diente formalen
Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) gs

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