- 24.01.2017, 09:38:43
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Rekordtief bei Schlichtungsverfahren im Jahr 2016 – RTR-Schlichtungsstelle zieht positive Bilanz ihrer Tätigkeit
2016: Verfahren im Vergleich zu 2015 um 17 % auf 1.996 gesunken
Utl.: 2016: Verfahren im Vergleich zu 2015 um 17 % auf 1.996
gesunken =
Wien (OTS) - "Die Anzahl der von Endkundinnen und Endkunden bei der
RTR eingebrachten Schlichtungsfälle lag im Jahr 2016 bei 1.996 Fällen
und ist damit erneut deutlich gesunken", zeigt sich Mag. Johannes
Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation
und Post, erfreut. "Dafür gibt es mehrere Gründe: Wir haben in den
letzten drei Jahren die Zusammenarbeit mit den Betreibern im Bereich
Endkundenschlichtung sukzessive intensiviert. Nicht durch Eingreifen
des Gesetzgebers oder durch Verordnungen sondern durch Dialog und
Zusammenarbeit haben sich die Verfahren auf einem niedrigen Niveau
eingependelt. Die Kulanzbereitschaft der Betreiber hat weiterhin
zugenommen und der Großteil der Produkte ist mittlerweile so
gestaltet, dass unangenehme Überraschungen auf der Telefonrechnung
nur mehr schwer möglich sind", führt Gungl aus.
Starker Rückgang bei Beschwerden zu Contentdiensten
Beschwerden über die Verrechnung von Diensten von Drittanbietern
("Contentdienste"), die im Jahr 2014 noch den Großteil der Verfahren
ausmachten, sind 2015 und auch 2016 deutlich zurückgegangen. Die
wichtigste Kategorie sind Beschwerden zu Vertragsschwierigkeiten, bei
denen z.B. Kündigungsfristen oder die vereinbarte Leistung strittig
sind.
Die RTR-Schlichtungsstelle unterstützt Konsumentinnen und
Konsumenten bei Problemen mit ihrer Telefon-/Internetrechnung oder
bei sonstigen Schwierigkeiten mit den Telefonanbietern. Die
Schlichtungsstelle kann allerdings erst dann tätig werden, wenn man
zuerst selbst versucht hat, das Problem mit seinem Anbieter zu lösen.
Das RTR-Servicecenter steht unter 0810 511 811 für eine telefonische
Erstberatung zur Verfügung.
Was kommt 2017: keine Roaminggebühren mehr ab 15. Juni
Im Juni 2017 werden Roaminggebühren in der EU Geschichte sein. Ab
15. Juni 2017 wird das Prinzip "Roam like at Home" zur Anwendung
kommen. "Sprachtelefonieminuten, der Versand von SMS oder der Abruf
von Daten wird für Österreicherinnen und Österreicher dann im
EU-Ausland gleich viel kosten wie im Inland", erklärt Johannes Gungl.
"Die neuen Regelungen dürften aber sehr komplex werden. Wir werden
unser Augenmerk darauf richten, dass Transparenz gewährleistet wird
und die Regeln gut verständlich und einfach gehalten werden",
verspricht Gungl abschließend.
Informationen zum Konsumentenservice der Regulierungsbehörde sind
unter www.rtr.at/de/tk/Konsumenten_Service veröffentlicht.
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